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Kinderschutz nach § 8a KJHG und § 9a BayKiBiG

Unser Träger, die katholische Kirchenstiftung Mariä Himmelfahrt, hat zu gewährleisten, dass sie ein sicherer Raum ist, in dem sich Kinder wohlfühlen und bestmöglich entwickeln können.


Darüber hinaus sind wir verpflichtet einen Schutzauftrag zu erfüllen, der die Kinder davor bewahren soll, durch Missbrauch elterlicher Rechte oder Vernachlässigung Schaden zu erleiden. Unser Schutzkonzept finden sie als PDF-Dokument hier: Kinderschutzkonzept.


Wenn wir Anzeichen wahrnehmen, dass es einem Kind nicht gut geht und seine elementaren Bedürfnisse nicht gestillt werden, haben wir die Aufgabe mit den Eltern ins Gespräch zu kommen.

 

Gemeinsam überlegen wir, wie wir die Bedürfnisse des Kindes stillen können.


Wenn wir auf diese Weise dem Kind nicht erfolgreich helfen können, steht uns eine insofern erfahrene Fachkraft der Erziehungsberatungsstelle zur Seite, die eine kollegiale Beratung mit der Erzieherin bzw. dem Team durchführt. Nach einem weiteren Gespräch, in dem noch einmal die Hilfsmöglichkeiten erörtert werden, wird geprüft, ob nun die Gefährdung erfolgreich für das Kind abgewandt werden kann.


Ist dies nicht der Fall, setzen wir uns mit dem Jugendamt in Verbindung und erhalten dort weitere Unterstützung.